Am 1.04.2026 tritt für Betreuerinnen und Betreuer in NRW die Betreuungsvergütungsformularverordnung (BeVeFoVO) in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt müssen Berufsbetreuer / Betreuungsvereine für ihre Vergütungsanträge gemäß §§ 8 und 9 VBVG das mit der Verordnung eingeführte einheitliche Formular verwenden. Ab dem 1. Juli 2026 ist die Einreichung des Formulars nur noch als elektronisches Dokument zulässig.
Wir arbeiten an der entsprechenden Version. Allerdings wird LAWgistic keine eigene Versandkomponente beinhalten. Die Kosten hierfür würden die Kosten des Programms bei weitem übersteigen. Wir werden einen anderen Weg gehen und das sog. „MJP“ oder „eBO“ einbinden (Erläuterung s.u). Nach jetzigem Stand wird die neue Version am 01.04.26 zur Verfügung stehen. Sie wird für Inhaber der aktuellen Lizenz kostenfrei sein.
Sie können den Betreuungsvergütungsantrag aus einem kostenlosen „Mein Justizpostfach“ (MJP) oder einem elektronischen Bürgerpostfach (eBO) versenden. Hierzu können Sie das vorgeschriebene Formular mit LAWgistic erstellen und anschließend als Anlage – vergleichbar einer E-Mail – in das MJP/eBO zum verschlüsselten Versand über den ERV hochladen.
MJP: Zur Einrichtung eines MJP ist erforderlich, dass Sie ein BundID-Konto anlegen. Rufen Sie bitte https://id.bund.de/de auf und folgen den Anweisungen. Anschließend, können Sie ein MJP einrichten. Rufen Sie hierzu bitte https://mjp.justiz.de auf und folgen Sie den Anweisungen.
EBO: eBO-Postfächer werden von verschiedenen Herstellern angeboten. Erwerb, Registrierung und Nutzung der Software sind unterschiedlich. Eine nicht abschließende Übersicht der Produkte finden Sie unter https://egvp.justiz.de/buerger_organisationen/index.php. Wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Hersteller.
Die Übersendung per einfacher E-Mail ist ab dem 01.07.2026 nicht mehr ausreichend.
Aktuelle Informationen hierzu finden Sie auch auf der Seite des Justizministeriums NRW: