Eine Gebührenrechnung ist schnell erstellt, aber nicht immer schlüssig. Zwei Gebühren, die in derselben Angelegenheit nicht nebeneinander entstehen können. Eine zweite Grundgebühr im selben Rechtsfall. Ein Betrag über der Höchstgebühr. Solche Fehler fallen oft erst dem Gegner, der Rechtsschutzversicherung oder dem Gericht auf.
LAWgistic RVG premium prüft Ihre Eingaben schon während der Erfassung. Ist eine Gebühr in der gewählten Kombination nicht zulässig, erklärt das Programm, warum. Vor jeder Rechnung prüft es alle Angelegenheiten noch einmal im Zusammenhang.
Unzulässige Kombinationen werden erkannt
- Gebühren verschiedener Abschnitte des Vergütungsverzeichnisses in einer Angelegenheit
- mehrere Verfahrensgebühren nebeneinander, außer in den gesetzlich vorgesehenen Fällen wie der vorzeitigen Beendigung
- eine zweite Grundgebühr im selben Rechtsfall, auch über mehrere Angelegenheiten hinweg
- Einzeltätigkeiten zusammen mit Gebühren des Verfahrens
- zusätzliche Gebühren ohne die zugehörige Verfahrensgebühr
Straf- und Bußgeldsachen im Detail
- Verweisung an ein höheres Gericht: Die Terminsgebühr des höheren Gerichts setzt dessen Verfahrensgebühr voraus.
- Verfahrensgebühr mit oder ohne Haftzuschlag, nicht beides
- Längenzuschläge des Pflichtverteidigers nur zusammen mit der passenden Terminsgebühr, je Verhandlungstag einmal
- Sonderregeln im Wiederaufnahmeverfahren
- Entbehrlichkeitsgebühr nach Nr. 4141 VV fest in Höhe der Mittelgebühr
Gebührenrahmen im Blick
- Mindest- und Höchstgebühr bei Betragsrahmen- und Satzrahmengebühren
- Schwellengebühr: Wird sie überschritten, fragt das Programm nach und erinnert an die Begründung.
- Erhöhung nach Nr. 1008 VV mit Zahl der Auftraggeber und Teilwert
- Kürzung nach § 15 Abs. 3 RVG und Anrechnungen nach § 15a RVG werden automatisch berechnet.
Prozesskostenhilfe und Pflichtverteidigung
- Es lassen sich nur Gebühren erfassen, die bei der gewählten Vergütungsart zulässig sind.
- Die Regelvergütung nach § 13 RVG wird neben der PKH-Vergütung berechnet.
- Antrag des Pflichtverteidigers: Die Anrechnung von Vorschüssen und Zahlungen nach § 58 Abs. 3 RVG wird je Angelegenheit mit beiden Kontrollgrenzen berechnet. Das sind die doppelten Pflichtverteidigergebühren und die Höchstgebühren eines Wahlanwalts. Die Berechnung steht nachvollziehbar im Antrag.
Gesamtprüfung vor jeder Rechnung
Bevor die Rechnung erstellt wird, prüft LAWgistic RVG premium alle Angelegenheiten noch einmal. Das gilt auch für Rechnungen aus früheren Programmversionen. Sie erhalten einen Hinweis und entscheiden selbst, ob Sie korrigieren oder die Rechnung trotzdem erstellen.
Hinweis: Die Plausibilitätsprüfungen unterstützen Sie bei der Abrechnung. Die Verantwortung für den Inhalt der Rechnung bleibt bei Ihnen.