Das RVG-Programm für alle Rechtsgebiete: Zivil-, Familien-, Straf- und Bußgeldsachen in einem Programm – mit E-Rechnung (ZUGFeRD), sicherer Anrechnung und Festsetzungsanträgen auf amtlichen Vordrucken.
Weitere Informationen:
- Aktuelle Version: 1.0.0.1 v. 01.12.2026 (Programm kann bestellt werden – Lizenz und Download ab dem 01.12.2026)
- Neues Programm – mit umfangreichen Erweiterungen und Anpassung an E-Rechnungspflicht
- Preise – einmalig brutto: Einzelplatz 99,90 EUR / Firmenlizenz 149,90 EUR
- Upgrade für bestehende Kunden von LAWgistic ZivFam und/oder LAWgistic Strafkosten
Upgrade-Preise (bei Bestellung bis 31.03.2027):
Upgrade von beiden Programmen (ZivFam + Strafkosten): 39,90 € / 59,90 € (statt 49,90 € / 74,90 €) ·
Upgrade von einem Programm 59,90 € / 89,90 € (statt 74,90 € / 109,90 €) – jeweils Einzelplatz / Firmenlizenz
Beschreibung:
LAWgistic-RVG premium vereint unsere bewährten Programme LAWgistic ZivFam und LAWgistic Strafkosten zu einem gemeinsamen Programm – und geht in seinem Leistungsumfang weit über beide hinaus. Es erstellt vollständige, versandfertige anwaltliche Abrechnungen für alle Verfahren nach dem VV RVG: außergerichtlich und gerichtlich, in Zivil- und Familiensachen ebenso wie in Straf- und Bußgeldsachen.
Der Programmautor ist Dozent für Rechtsanwaltsvergütung an der Hochschule der Justiz Nordrhein-Westfalen und Verfasser mehrerer Bücher zum RVG. Sein Wissen aus Lehre und Gutachtertätigkeit steckt in jeder Berechnung. Das Programm übernimmt den gesetzlichen Aufbau, ist daher intuitiv zu bedienen und erfordert keinen nennenswerten Lernaufwand.
Anrechnung – auch in schwierigen Fällen
- Anrechnung nach § 15a RVG, auch in problematischen Konstellationen
- Anrechnung bei anderweitig anhängigen Gegenständen (z. B. Mehrvergleich)
- richtige Reihenfolge: erst die Anrechnung, dann die Kürzung nach § 15 Abs. 3 RVG
- Aufteilung bei der Anrechnung der Beratungsgebühr
- Übergangsfälle: Anrechnung von Gebühren nach altem auf neues Recht
- von über 100 möglichen Anrechnungen zeigt das Programm nur die an, die im konkreten Fall zulässig sind
- Anrechnung von Gebühren nach altem Recht auf Gebühren nach neuem Recht
Abrechnung
- mehrere Angelegenheiten korrekt in einer Rechnung
- RVG 2013, 2021 und 2025 in einem Programm – je Angelegenheit wählbar, keine Altversionen mehr nötig
- Wahlanwalt, Pflichtverteidiger und PKH/VKH
- Rechnung an Mandanten, Vorschussrechnung, Kostenfestsetzungsanträge z.B. nach § 11 RVG, Kostenerstattung nach § 464b StPO
- Vorschüsse und Vergütungsvereinbarung
- komfortabler Auslagenrechner
- Plausibilitätsprüfungen, die juristisch unzulässige Eingaben verhindern
- zahlreiche Musterrechnungen; eigene Musterrechnungen speichern und wieder aufrufen
- Zusammentreffen von Erhöhungen, Anrechnungen und Kürzungen
Festsetzungsanträge auf dem amtlichen Vordruck
- Festsetzung der PKH/VKH-Vergütung nach § 55 RVG
- Festsetzung der Pflichtverteidigervergütung, auch als Vorschuss nach § 47 RVG
Ausgabe
- mit Microsoft Word oder LibreOffice Writer
- im eigenen Briefkopf oder in ein bereits geöffnetes Dokument
- Rechnungsvorschau vor dem Druck
Systemvoraussetzungen
- Windows 10 oder 11, Microsoft Word oder LibreOffice





