Häufige Fragen –/– Versionshistorie ab dem 25.07.2019
Das Programm erstellt eine versandfertige Vergütungsrechnung für anwaltliche Betreuer und Berufsbetreuer, sowohl für das alte Recht als auch für das neue Recht. In der Vergangenheit haben bereits Betreuungs-Gerichte NRW’s, Thüringens und anderer Bundesländer mit diesem Werkzeug gearbeitet! Das Programm ist optimiert für MS-Word ab Version Word 97 (8.0) und OpenOffice.
Dieses Programm richtet sich an alle Rechtsanwälte und Berufsbetreuer, die eine Vergütungsabrechnung und -verwaltung ihrer Betreuervergütung per PC einfach und schnell erstellen wollen. Eine Zeitvergütung nach § 3 VBVG wird mit dem Programm nicht unterstützt (z.B. bei Sterilisations- und Ergänzungsbetreuern).
Das Programm wurde überarbeitet und ist ab 14.12.2025 an das neue Recht ab 01.01.2026 angepasst.
Video zur neuen Version von Betreuervergütung ab dem 01.01.2023 bzw. 01.01.2026
Weitere Informationen:
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Aktuelle Version: 1.7x vom 14.12.2025
Anpassung an das neue Recht ab 2026. Die Rechnungen werden automatisch nach altem Recht 25, bzw. neuem Recht 2026 bzw. nach Mischrecht erstellt. Das Programm arbeitet ansonsten wie bisher. Die bisherigen Daten können unverändert genutzt werden. Die neue Version ist wegen der umfangreichen Programmierarbeiten kostenpflichtig.
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1.6.0009 vom 17.07.2024
Probleme beim Betreuungsbeginn am 29.02.2024 behoben. Die Programmversion ist für Lizenzinhaber der Programmversion 1.6 kostenfrei
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1.6.0008 vom 25.02.2024
LAWgistic-Betreuervergütung- die Berechnung für die Inflationsausgleichs-Sonderzahlung ist nun in den Einstellungen einstellbar: Auslegung des Begriffs „Monat“ als Kalendermonat oder Vergütungsmonat. Die Programmversion ist für Lizenzinhaber der Programmversion 1.6 kostenfrei
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1.6.0006 vom 01.01.2024
LAWgistic-Betreuervergütung berücksichtigt Inflationsausgleichs-Sonderzahlung automatisch bei der Erstellung der Rechnungen. Die Programmversion ist für Lizenzinhaber der Programmversion 1.6 kostenfrei
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1.6.0005 vom 4.09.2023
Probleme bei der Berechnung der Vergütung wurden behoben, wenn mehrere Wechsel im ersten und gleichzeitig im dritten Vergütungsmonat stattfinden.
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1.6.0004 vom 16.03.2023
Verbesserung unter anderem: Anpassung an das Recht 2023 (Dauervergütungsanträge und Abrechnung, Splittung 30 Tage oder taggenau, Berechnung bei Übergangsfällen; Vergütungsstufe auch im Einzelfall einstellbar; Nutzerwunsch: Hauptfenster stufenweise vergrößerbar; mehrfacher Wechsel in Einrichtungen in einem Quartal; Datumseingabe von gesonderten Pauschalen bei allen Optionen; Änderung der Vergütungsstufe zur Laufzeit; beliebiger Beginn der Quartale ab dem 25. Monat.
- Preise – einmalig (keine Folgekosten, kein Updatezwang!):
Einzelplatz 44,90 EUR / Firmenlizenz 69,90 EUR
Programmfunktionen:
- Berechnung nach dem neuen Recht ab 01.01.2026 bzw. 01.01.2023
- Automatische Erkennung ob altes oder neues Recht anzuwenden ist und entsprechende Berechnung
- Berücksichtigung von gesonderten Pauschalen gem. § 10 VBVG
- Antragserstellung einer Dauervergütung
- tagesgenaue Berechnung für Vergütungsbeginn und -ende weiterhin möglich
- Einstellungsmöglichkeit, ob ab 2023 mit 30 Tagen pro Monat oder tagesgenau gerechnet werden soll
- Vergütungsstufen einstellbar
- Vergrößerung des Startfensters des Programms möglich
- Möglichkeit der Berücksichtigung, dass am Ende eines jeweiligen Abrechnungsmonats nach mittellos oder vermögend abgerechnet wird
- Zusatzeditor für Rechnungen
- eigene Betroffenenverwaltung
- Erinnerung an Fälligkeit der Vergütung
- eigenständige Errechnung der Vergütungsquartale
- Netzwerkfähigkeit
- Wechsel stationäre Einrichtung – andere Wohnform und zurück möglich
- Adressverwaltung der Rechnungsempfänger
- Rechnungserstellung mit eigenem individuellem Kopfbogen
- Jahresübersicht der beantragten Vergütungen (Statistik)
- Rechnungserstellung wahlweise mit MS-Word oder OpenOffice
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